FFP2- Maskenpflicht und neue Abstandsregel

23.01.2021

Ab 25.1.2021 ist die COVID-19-Notmaßnahmenverordnung (3. COVID-19-NotMV) -
FFP2-Maskenpflicht ohne Ausatemventil gültig.
Wir bitten Sie daher, bei jedem Besuch in unserer Ordination eine FFP2- Maske zu tragen. Zudem wurde der Mindestabstand auf 2m erhöht und pro Patient müssen 10m² zur Verfügung stehen. Dadurch ist eine max. Personenanzahl von 2 in unserem Wartebereich möglich.